Einstieg jederzeit

Präsent- & Online-Unterricht

Probeunterricht vereinbaren

Infos rund um die
Heilpraktiker-Prüfung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Heilpraktikerprüfung.

Voraussetzungen für die Zulassung zur behördlichen Heilpraktiker-Prüfung

  • Mindestalter:                       25 Jahre
  • Schulabschluss:                mind. Hauptschulabschluss
  • Sittliche Zuverlässigkeit:    kein Eintrag im Strafregister/Führungszeugnis
  • Gesundheitliche Eignung:  ärztliches Attest
  • Die Nachweise sind beim zuständigen Gesundheitsamt mit einem Lebenslauf einzureichen.

Anmeldung zur HP-Prüfung
  • Bitte informieren Sie sich bei dem Gesundheitsamt, welches für Ihren (geplanten) Praxisstandort zuständig ist. Alternativ gilt Ihr Wohnort.
  • Dort erfahren Sie die aktuellen Anmeldeverfahren und Wartezeiten.
  • Bitte melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem Gesundheitsamt an.

Wann finden HP-Prüfungen in Bayern statt?
  • Schriftliche Prüfungen finden immer am:
    • dritten Mittwoch im März und am
    • zweiten Mittwoch im Oktober statt.
  • Mündliche Prüfungen beginnen ca. 2-4 Wochen nach der schriftlichen Prüfung.
  • Geprüft wird i.d.R. in alphabethischer Reihenfolge.
  • Meine Teilnehmer erhalten, zusätzlich zum Unterrichtsscript, einen Fragen-Katalog aller schriftlicher amtsärztlicher Originalfragen seit 2003 und eine Sammlung mündlicher Original-Prüfungsprotokolle. Dies gewährt Ihnen optimale Voraussetzungen zur Vorbereitung auf die Prüfungen.

Ablauf der Prüfungen
  • Zuerst muss die schriftliche Multiple Choice Prüfung bestanden sein. Von 60 Fragen müssen in 2 Stunden 45 richtig beantwortet sein.
  • Erst danach erfolgt die Einladung zur mündlichen Prüfung.
  • Laut der Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach §2 des Heilpraktikergesetzes ist eine Vereinheitlichung der Prüfungen angestrebt, jedoch ist dies in der Realität nicht wirklich so. Meine Schüler werden deshalb individuell auf die Prüfungen in Nürnberg, Bayreuth und Ansbach vorbereitet.
  • Haben Sie die mündliche Prüfung nicht bestanden, müssen Sie leider auch die schriftliche Prüfung wiederholen.
  • Deshalb ist mein unbedingtes Bestreben, dass Sie Ihre Prüfungen auf den ersten Anlauf bestehen.
Unter www.bundesanzeiger.de können Sie sich über die Leitlinien des §2 HPG informieren.
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Gruppen-Coaching oder Einzel-Intensiv-Coaching
Share by: