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 Fördermöglichkeiten durch den Staat

Prämiengutschein (bis zu 500 €)

Um die Bereitschaft zur Weiterbildung zu fördern, bietet die Bundesregierung im Rahmen der "Bildungsprämie" einen Prämiengutschein an. Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, erhalten bis zu 500 €, wenn Sie mind. 15 Std./Woche tätig und mind. 25 Jahre alt sind.  Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info.


Weiterbildungsstipendium (bis zu 5100 €)

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach einem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren  beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen.

Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Weitere Voraussetzungen sind:
Abschluss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
  •  Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens  87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden.
             oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen.
             oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.begabtenfoerderung.de oder www.sbb-stipendien.de.

Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Tagesaktualität. Sie sollen Ihnen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Bitte informieren Sie sich  direkt bei den entsprechenden Stellen über die aktuell gültigen Bedingungen.

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